Finanzen

Mit der Einführung der doppelten Buchführung (kommunale Doppik) in Hessen im Jahr 2007, wurde vielen Kommunen schonungslos aufgezeigt, dass sie über ihre Verhältnisse lebten.

 

Seit meiner kommunalpolitischen Tätigkeit, mit der letzten Kommunalwahl 2011, sind alle Haushaltspläne über den Finanzmittelbestand gedeckt worden. Diese Mittel sollten nicht aufgebraucht werden, zumal sich dieser Bestand durch die anstehenden Jahresabschlüsse noch verändern wird. Zur Zeit gibt es in Groß-Bieberau nur den Beschluss zur Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009.

 

In Zukunft stehen hohe Ausgaben für wichtige Sanierungen, Straßenbaumaßnahmen, Anschaffungen, etc. an. Diese Investitionen gilt es gut zu koordinieren. Durch eine vorausschauende und durchdachten Finanzplanung sollte dies machbar sein. Natürlich ist für die Finanzkraft der Stadt mehr Einsatz für die Ansiedlung von Firmen, und somit auch an Arbeitsplätzen, notwendig.

Eine Erhöhung der Einnahmen durch Steuern und Gebühren zum Ausgleich der Haushalte sollte erst nach einer Reduzierung der Aufwendungen anstehen. Aus diesem Grund müssen folgende Maßnahmen im Bereich der Ausgaben erfolgen:

  • Sämtliche Ausgaben müssen kritisch auf den Prüfstand
  • Freiwillige Leistungen gezielt einsetzen
  • durchdachte Personalplanung und eine sachdienliche Betriebsorganisation
  • Auftragsvergaben von Arbeiten mit Jahresverträgen
  • Eigenleistungen steigern (keine Beauftragung von Beratern und Anwälten, wie es derzeit praktiziert wird)

 

Wichtig ist: Ein Grundfinanzmittelbestand muss erhalten bleiben, um auch weiterhin Mittel für freiwillige Leistungen bereitstellen zu können. Hierzu zählen u.a. Zuweisungen an Feuerwehr, Kirchen, Vereine, Schulen, Veranstaltungen, etc.

 

Ich will kein Sparen um jeden Preis, aber ich werde mich dafür einsetzen, dass mittelfristig, durch sorgsamen Umgang mit den Steuergeldern, keine Kredite benötigt werden, um die laufenden städtischen Aufgaben zu finanzieren. Ein weiteres Ziel wird es sein, durch mehr Kostentransparenz aufzuzeigen, was die einzelnen städtischen Leistungen tatsächlich kosten.